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Urteil vom Bundesarbeitsgericht: Es gibt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

in Allgemein, topzeit

an 19. September 2022

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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - Foto vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Symbolbild)
Bundesarbeitsgericht in Erfurt – bundesarbeitsgericht.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 festgestellt, dass die 2019 vom EuGH verkündete Pflicht zur generellen Arbeitszeiterfassung bereits jetzt für alle Unternehmen gilt.

Die Zusammenfassung

Ohne zu sehr in die Details zu gehen: 2019 verkündete der EuGH im sog. „Stechuhr-Urteil“ die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Eine Umsetzung in Deutschland ließ bislang auf sich warten und steht weiterhin aus. Bei einem nun aktuellem Rechtsstreit, der sich bereits seit 2020 durch die verschieden Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht zog, stellte dieses nun fest, dass die Pflicht zur systematischen Zeiterfassung bereits jetzt schon bestehe.

Aktuell basiert die komplette Berichtserstattung vorläufig auf der Pressemitteilung des Gerichts. Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor, und der Gesetzgeber hat bislang noch nicht reagiert. Dennoch könnte dies jetzt der Stein des Anstosses sein. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits angekündigt „vernünftige Lösungen zu finden, die in der betrieblichen Wirklichkeit handhabbar sind„.

Unsere Meinung

Das Thema nimmt aufgrund des aktuellen Urteils doch scheinbar wieder Fahrt auf. Wenn sie bereits auf eine (elektronische) Zeiterfassung setzen, ist dies für Sie vielleicht eher von geringerem Interesse. Wenn nicht, warum dann nicht gleich richtig?

Sicher, es ist bislang nur die Rede von einer generellen Zeiterfassung an sich. Das ist also auch mit Zettel und Stift möglich. Aber dabei gibt es Aufbewahrungsfristen zu beachten. Und Papier braucht Platz. Sie könnten auch alle Stundenzettel einscannen und digital archivieren, aber bei handschriftlichen Vermerken und Einträgen ist auch nicht immer sicher, dass die Belege dann per OCR-Texterkennung auffindbar sind und eine Verschlagwortung der Wochenzettel macht auch extra Arbeit, erst recht bei steigender Anzahl an Kollegen. Zudem müssen die Zettel dafür aber auch erst mal eingescannt werden.

Mit einer digitalen Zeiterfassungssoftware wie topzeit sind sie nicht nur rechtlich immer auf der sicheren Seite, sondern sparen sich die zeitaufwendige Zettelwirtschaft. Warum den Kollegen zum Ende des Tages noch in die Firma kommen lassen, wenn er Ihnen seine Arbeitzeiten spielend leicht per Smartphone-App übermitteln kann? Sie brauchen nichts abtippen, nichts einscannen. Die Arbeitszeiten werden automatisch vom System erfasst und der Kollege kann seine Zeit effektiver einsetzen und mehr Zeit beim Kunden oder auf dem Bau mit seiner Arbeit verbringen.

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genauer – schneller – zeitsparender

Lassen Sie sämtliche geleisteten Stunden einfach von topzeit erfassen. Egal ob mobil per Smartphone, am PC bei Ihnen im Büro oder beim Mitarbeiter zuhause, oder per Terminal beim Eingang mit Transponder (RFID-Chip) am Schlüsselbund. Sparen Sie sich den lästigen Papierkram.

Auch lässt sich über eine digitale Zeiterfassungssoftware wie topzeit (ehemals „TopKontor Zeiterfassung“) die Urlaubsplanung erledigen. Jeder Mitarbeiter kann über seinen PC oder sein Smartphone einfach seinen noch verbleibenden Urlaubsanspruch einsehen und den Urlaub beantragen. Mit der eventuellen Verknüpfung zu Ihren Handwerkersystem lässt sich auch der so beantragte Urlaub mit Ihren laufenden Projekten in Einklang bringen und Sie verlieren nicht die Übersicht.

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Und das ist bei weitem noch nicht alles. Nicht nur können Sie immer im Blick haben welcher Kollege gerade auf welcher Baustelle ist und wielange dort tätig war. Auch können sie die erfasste Arbeitszeit einfach und digital an Ihr Lohnprogramm oder das Steuerbüro übertragen.

Schauen Sie sich doch gerne unsere Vorstellungsseite von topzeit an, wo wir noch mehr Vorteile für Sie aufzählen. Oder laden Sie topzeit gleich kostenfrei herunter und testen den kompletten Funktionsumfang 30 Tage lang aus. Gerne helfen wir Ihnen sowohl bei der Einrichtung der Testversion sowie der Einweisung und auch Schulung Ihrer Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns einfach.

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Quelle: Pressebericht vom Bundesarbeitsgericht

Schlagwörter

Arbeitszeiterfassung,bluesolution,Recht,TopKontor,topzeit,Urteil,zeiterfassung

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Verfasst von teraCSGmbH

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