In unserem neuesten Blogeintrag erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie in tophandwerk (ehemals TopKontor Zeiterfassung) die Einstellungen vornehmen, um die PV-Anlagen Steuererleichterungen in tophandwerk ab 2023 umzusetzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in tophandwerk Abschlagsrechnungen mit 19% MwSt. erstellen und wie Sie die Schlussrechnung auf 0% Umsatzsteuer stellen können.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen beschlossen. Dies betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer. Besonders interessant ist dabei die Änderung bei der Umsatzsteuer: Ab dem 1. Januar 2023 sind PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung von der Umsatzsteuer befreit.
Als Anwender von tophandwerk fragen Sie sich vielleicht, wie Sie diese Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen in der Branchensoftware umsetzen können. Keine Sorge, wir haben eine Anleitung für Sie vorbereitet, damit Sie die Änderungen problemlos umsetzen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Umsatzsteuerbefreiung nur für Anlagen gilt, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert werden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
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Die Einstellungen
Um die Steuererleichterungen in blue:solutions tophandwerk umzusetzen, müssen Sie zunächst ein Basisdokument (Angebot oder Auftragsbestätigung) erstellen. Anschließend können Sie über die Dokumenteinstellungen den Vorgang als Anzahlungsverfahren festlegen:
Dadurch können Sie Abschlagsrechnungen mit 19% Umsatzsteuer erstellen und die Zahlungen entsprechend buchen.
Wichtig ist es auch, dass Sie bei der Übergabe der Daten an den Steuerberater das korrekte Konto für „erhaltene Anzahlungen“ verwenden. Dies sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Sobald im Jahr 2023 die Schlussrechnung erstellt wird, können Sie die Steuerkategorie für das Dokument ändern. Auch hier gehen Sie über die Dokumenteinstellungen und wählen unter dem Reiter Adresse die Steuerkategorie „06 Steuerfrei“ aus.
Die Schlussrechnung wird damit auf 0% Umsatzsteuer gestellt. Durch das Anzahlungsverfahren werden die bereits gezahlten Rechnungen als Anzahlung auf die Gesamtsumme angerechnet. Hier ein Beispiel, wie die Schlussrechnung mit Abschlagsrechnungen aussehen könnte:
Bei Fragen zu Handwerkerprogrammen wie tophandwerk (vorm. „TopKontor Handwerk“) können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Egal ob Sie aus Rostock kommen oder Schwerin, egal ob aus Neubrandenburg, Stralsund oder Greifswald. Wir sind Ihr Servicepartner in ganz Mecklenburg-Vorpommern für Branchenprogramme bzw. Handwerkersoftware, für Zeiterfassungssoftware als auch Dokumentenmanagementsysteme (DMS).
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