Ein neu vorgelegter Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht vor, dass die Pflicht kommt, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten am jeweiligen Arbeitstag elektronisch aufzuzeichnen. Der Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung bringt eine lange Phase der Rechtsunsicherheit in Deutschland zu Ende.
Die EU-Mitgliedstaaten wurden bereits im Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu verpflichtet, Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer anzuhalten. Ebenso bestätigte auch bereits das Bundesarbeitsgericht eine bestehende Pflicht zur generellen Zeiterfassung.
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